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Heillos überfüllte Asylquartiere und bei weitem kein Ende des Asylwerberansturms in Sicht. Mit einem Fünf-Punkte-Programm will die rot-schwarze Bundesregierung das aktuell vorherrschende Asylchaos in Österreich jetzt in den Griff bekommen. Darin enthalten ist auch ein umstrittenes Vorhaben: In Bezirken und Gemeinden, wo die Asylquote nicht erfüllt wird, soll der Bund künftig ein Durchgriffsrecht bekommen und selbst Quartiere errichten können. Eine Verfassungsänderung soll es dem Innenministerium ermöglichen, „Widmungen und baubehördliche Verfahren“, für die derzeit Gemeinde oder Bundesland zuständig sind, selbst durchzuführen, um so Asylquartiere zu schaffen, betonten Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Freitag anlässlich einer Pressekonferenz.
Diese Maßnahme soll mit einer verpflichtenden Unterbringungsquote von ein bis zwei Prozent der Einwohnerzahl einhergehen. Zwangsquartiere wolle man aber nur in Gemeinden „ab 2.000 Einwohner“ und „zeitlich befristet“ durchsetzen, sagte die Regierungsspitze. Und man werde die „Ersatzvornahme“ ausschließlich dort zum Einsatz bringen, wo die Quote nicht erfüllt werde – niemand müsse sich fürchten, dass der Bund zusätzliche Quartiere installieren werde, wenn das Soll erbracht wurde, versicherten Faymann und Mitterlehner.
Das Gesetz wird derzeit von den Regierungskoordinatoren von SPÖ und ÖVP ausgearbeitet. In Kraft treten soll es so bald wie möglich. Es braucht allerdings die Stimmen von FPÖ oder Grünen für die nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament. Die Freiheitlichen kündigten bereits an, nicht bei der geplanten Verfassungsänderung mitzugehen. Für eine „Entmündigung“ von Ländern und Gemeinden stehe man „sicher nicht zur Verfügung“, teilte Bundesparteiobmann HC Strache mit. Ein solches Gesetz würde nur bedeuten, dass die Bundesregierung in den Ländern und Gemeinden bei Asylangelegenheiten willkürlich schalten und walten könne, wie es ihr beliebe.
Unbegleitete Minderjährige bekommen mehr Geld
Als weitere Maßnahme hat die Regierung mit 1. August den Tagessatz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von 77 auf 95 Euro erhöht. Ein Flüchtlingskind ist dem Staat somit 2.850 Euro pro Monat wert, diverse Zusatzkosten nicht eingerechnet. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf 32 Millionen Euro. Zum Vergleich: Für ein österreichisches Kind gibt es Familienbeihilfe von 110 bis 159 Euro im Monat. Die zugrundeliegende Familienbeihilfe wurde im Jahr 2014 um 4,30 bis 5,20 Euro erhöht.
Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, auch „Ankerkinder“ genannt, sind in vielen Fällen allerdings gar nicht mehr minderjährig. Sie schummeln bei der Angabe ihres Alters, um leichter Asyl oder vorübergehenden Schutz zu bekommen. Und es gibt noch eine Reihe weiterer Vorteile, wenn man unter 18 ist. Welche, schildert der Wiener Asylrechts-Experte Thomas Gruber gegenüber Unzensuriert-TV:
Mehr Wohncontainer
Die weiteren Punkte des Plans der Bundesregierung betreffen die Entlastung des Erstaufnahmezentrums Traiskirchen, die Einrichtung einer Taskforce der Bundesregierung zur Asyl- und Flüchtlingsfrage sowie das Drängen auf eine „gemeinsame europäische Lösung“, darunter gemeinsamer Grenzschutz und die Schaffung einer europäischen Flüchtlingsquote. Außerdem hat das Innenministerium in mehreren Gemeinden Anträge auf Baubewilligungen gestellt, um dort Wohncontainer zu errichten.
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