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Johanna Mikl-Leitner, ÖVP, Ö1, Aberkennung, Asylgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention, Bosnien, Jugoslawien, Aufenthaltstitel, Staatsbürgerschaft, HC Strache, FPÖ, Grenzkontrollen, Nordafrika, Unzensuriert-TV, Thomas Gruber, Subsidiärer SchutzFoto: FPÖ-TV
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner lässt in der Asylkrise mit einer neuen Idee aufhorchen. Wie sie dem Ö1-Mittagsjournal im Interview mitteilte wolle sie „Verhandlungen für ein sogenanntes "Asyl auf Zeit" beginnen“. Abgesehen davon, dass sich die aktuelle Krise täglich hunderter Neuankömmlinge dadurch um nichts entschärfen würde, wie FPÖ-Obmann HC Strache prompt betonte, ist dies bereits jetzt gültige Rechtslage und die darüber hinausgehende Klassifizierung als „temporäre Flüchtlinge“ brachte auch schon beim Ansturm aus Bosnien in den neunziger Jahren nichts, denn der überwiegende Teil ist auch damals im Land geblieben.
Mikl-Leitner möchte „mehr“, erfüllt aber nicht einmal das „Wenige“
Ö1 berichtet auf seiner Webseite in der Zusammenfassung des Interviews mit der Innenministerin:
Schon jetzt ist es möglich, nach fünf Jahren den Asylstatus wieder abzuerkennen, wenn z. B. der Krieg im Heimatland beendet wurde. Mikl-Leitner will aber mehr: Sie möchte, dass Kriegs-Flüchtlinge erst gar nicht in den Asylstatus kommen. Stattdessen soll ein „befristeter Schutz auf Zeit“ gewährt werden, so Mikl. Das gab es bereits während des Bosnien-Kriegs und wäre nach Ansicht Mikl-Leitners auch jetzt eine Möglichkeit, die sie im Detail prüfen will.
Mikl-Leitner möchte also „mehr“. Allerdings wird in Österreich nicht einmal das „Wenige erfüllt“, das im Asylgesetz geregelt ist, nämlich die „Aberkennung des Status des Asylberechtigten“ (§ 7), die wiederum durch die in der Genfer Flüchtlingskonvention angeführten Endigungsgründe ermöglicht wird. Ebenso kann Asyl aberkannt werden, wenn die Fremden straffällig werden.
Zwei Drittel der Bosnier blieben für immer
Mikl-Leitner spielt mit ihrem „Asyl auf Zeit“ nun auf die Regelung an, die während des enormen Flüchtlingsansturms aus Bosnien während des Jugoslawien-Kriegs galt. Die Bosnier galten damals nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Das Innenministerium gewährte – in Absprache mit den Ländern – auf bestimmte Zeit ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht. In Summe kamen rund 90.000 Menschen aus Bosnien, von denen 60.000 langfristig in Österreich blieben. Auch ohne offiziellen Asylstatus gelang es also dem überwiegenden Teil, sich einen Aufenthaltstitel und am Ende oft auch die Staatsbürgerschaft zu sichern.
FPÖ will Massenansturm stoppen
„Wenn heute versprochen wird, dass – wie es das Gesetz ohnehin schon jetzt erlaubt – in mehreren Jahren, der Asylstatus überprüft wird, dann lindert das die derzeitige Krise zudem überhaupt nicht“, reagierte FPÖ-Obmann HC Strache auf Mikl-Leitners Ankündigung. Dazu sei die einzige Möglichkeit, den Massenasturm einzudämmen, und zwar „durch konsequente Grenzkontrollen, durch konsequente Rückführung in anderen nach Dublin-III zuständige Staaten und durch eine rasche Aussortierung des enormen Anteils an Wirtschaftsflüchtlingen“. Es sei daher nötig, so Strache, bereits in den Herkunftsgebieten zu selektieren, wer tatsächlich politisch verfolgt ist und daher Anspruch auf Asyl hat, erneuerte der FPÖ-Obmann die Forderung nach Aufnahmelagern beispielsweise in Nordafrika.
Auch abgelehnte Asylwerber dürfen oft bleiben
De facto bleiben sogar zahlreiche Asylwerber im Land, die keinen Fluchtrgund nachweisen können, aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können. Sie ergalten „subsidiären Schutz“, was – wie der Asylrechts-Experte Thomas Gruber im aktuellen Unzensuriert-TV erklärt– meist den ersten Schritt zum Daueraufenthalt darstellt.