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Fass ohne Boden: Regierung peitscht Durchgriffsrecht für die Unterbringung von Asylwerbern im Nationalrat durch

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Asylwerber Foto: blu-news.org / Wikimedia (CC BY-SA 2.0)
Asylwerber
Foto: blu-news.org / Wikimedia (CC BY-SA 2.0)

Der Nationalrat trat heute zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Grund dafür war die Einigung zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen über ein Bundesverfassungsgesetz, zwecks der Unterbringung und Aufteilung von Asylwerbern. Der Kern des Gesetzes: Die Regierung legt eine Quote von 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung fest, wie viele Asylwerber jede Gemeinde in Österreich aufzunehmen hat. Damit nicht genug, gibt sich die Regierung per Verfassung das Recht, diesen Richtwert jederzeit und ungefragt zu erhöhen.

Erfüllt eine Gemeinde diesen Richtwert bzw. den nach Gutdünken der Regierung und „Bedarf“ erhöhten Prozentsatz – nicht, greift das Durchgriffsrecht: Damit kann die Regierung Asylwerber auf bundeseigene Liegenschaften und auf Liegenschaften, die angemietet oder gepachtet werden, unterbringen – und zwar bis zu 450 Personen pro Grundstück, nicht pro Gemeinde. Das kann überall sein, neben einer Schule, einem Seniorenheim oder einem Kindergarten. Es gibt keinerlei Einspruchsmöglichkeiten.

Man erinnere sich: Im Frühjahr rechnete das Innenministerium mit 50.000 Asylwerbern, im Juni revidierte es die Prognose nach oben, auf 70.000, aktuell spricht man von 80.000. Bei rund 300 bis 400 Asylanträgen, die täglich gestellt werden, ist wohl jedem klar: Das werden locker mehr als 100.000 – das ist eine Stadt in der Größe von Klagenfurt, auf Salzburg fehlt nicht viel. Und das betrifft nur das Jahr 2015.

Es ist also absehbar, dass sich demnächst eine Spirale der Zwangsbesiedelung mit immer mehr Asylwerbern zu drehen beginnt: Auf noch mehr Asylwerber folgt eine Richtwerterhöhung, die Gemeinde kann die neue Quote nicht erfüllen, es folgt der „Durchgriff“ – und das Ganze geht wieder von vorne los.

„Legale Einreisemöglichkeiten“

Dass dem so sein wird, bestätigt auch SPÖ-Kanzler Werner Faymann: Er zeigte sich in einer Aussendung „erfreut“ darüber, dass heute im Parlament das Verfassungsgesetz für ein Durchgriffsrecht beschlossen wird: „Wir haben Wort gehalten und eine politische Initiative gesetzt, damit wir eingreifen können, um ausreichend Quartiere zu schaffen". Eine Initiative wohlgemerkt, für die der Konsultationsmechanismus mit Ländern und Gemeinden außer Kraft gesetzt wurde.

Es sei, so Faymann weiter, zwar begrüßenswert, dass in den letzten vier Wochen über 3.000 Quartiere geschaffen worden seien. Das sei aber noch zu wenig - besonders im Hinblick darauf, dass damit gerechnet werde, dass es zwischen 20.000 und 30.000 zusätzliche Quartiere brauche. Daher sei es notwendig, das Durchgriffsrecht mit einer Verfassungsänderung durchzusetzen. Damit nicht genug, forderte der SPÖ-Kanzler in der Debatte auch erneut "legale Einreisemöglichkeiten".

„Zumutbar“

ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner mahnte einen „wertschätzenden Umgang“ ein – er stieß sich am Begriff „Wirtschaftsflüchtling“. Tatsache ist allerdings, dass die Mehrheit der „Flüchtlinge“ – kein anderer Begriff kommt SPÖ, ÖVP oder Grünen über die Lippen – kein Asyl in Österreich bekommt, weil sie eben nicht verfolgt werden, sondern Wirtschaftsflüchtlinge, illegale Einwanderer auf der Suche nach einem besseren Leben sind.

ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner scheint das erkannt zu haben: Bei einer Pressekonferenz dieser Woche sprach sie vom „Zeitalter der Massenmigration“, das Antworten brauche.

Ein-Milliarden-Euro-Grenze an Kosten

In völliger Verkehrung der Tatsachen sprach Mitterlehner im Parlament auch davon, dass der Richtwert von 1,5 Prozent Österreich „zumutbar“ sei: „Da beeinträchtigen wir unseren Wohlstand überhaupt nicht!“, erklärte der ÖVP-Chef.

Schauen wir uns die Zahlen an, zeigt sich ein deutlich weniger zuversichtliches Bild als jenes, das der Vizekanzler zeichnet: Wenn sich –  konservativ angesetzt - rund 50.000 Asylwerber – von denen, wie die Asylbescheide aus der Vergangenheit zeigen, die Mehrheit gar kein Recht auf Asyl hat – in der sogenannten Grundversorgung befinden, kostet das rund 950.000 Euro pro Tag.

Bei 80.000 Asylwerbern in der Grundversorgung reden wir von rund 1,52 Millionen Euro Kosten täglich, bei 100.000 Asylwerbern von fast zwei Millionen Euro. Und da der Tagessatz nächstes Jahr auf 21 Euro steigt, wird es automatisch noch mehr. Dazu kommen noch die Kosten für die Verfahren – im Schnitt 1.400 Euro pro Asylwerber. Dazu kommen noch die Kosten für die Gesundheitsversorgung und für vieles mehr. 

Geht man also von lediglich 50.000 Asylwerbern aus und setzt man nur die Kosten für Grundversorgung und Verfahren an, ergibt das allein 2015 rund 417 Millionen Euro. Bei 100.000 Asylwerbern nähert sich Österreich bei den Verfahrenskosten und den Kosten für ein Jahr Grundversorgung der Ein-Milliarden-Euro-Grenze an.

Zum Vergleich: 1,14 Milliarden Euro beträgt das Budget des AMS für 2015, das österreichische Bundesheer hat heuer ein Budget von 1,8 Milliarden Euro, das Budget des Bundesministerium für Inneres beträgt 2,53 Milliarden und  das sogenannte Globalbudget Sicherheit liegt bei rund 2,0 Milliarden Euro. Und da für Asylangelegenheiten und ähnliches derzeit nur ein relativ niedriger dreistelliger Millionenbetrag, der deutlich unter 417 Millionen Euro liegt, angesetzt ist, wird zwangsläufig zugunsten der Asylwerber irgendwo anders gespart werden müssen – oder es werden wieder einmal die Steuern erhöht.

Volksabstimmung und Volksbegehren

Die Freiheitlichen stimmten heute im Nationalrat dem Durchgriffsrecht nicht zu. Mit Brachialgewalt verordne die Regierung den Gemeinden und Bezirken gegen ihren Willen Zwangsquoten – ohne Einholung von Stellungnahmen und ohne Einbindung der Betroffenen, ohne Diskussionen in einem parlamentarischen Ausschuss und ohne Hearing, so die Kritik der FPÖ.

Für FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache ist das eine Politik der „Entmündigung der Bürgermeister und der Bevölkerung“. Es sei ungeheuerlich, diese bevölkerungsfeindliche Maßnahme einfach im Parlament durchpeitschen zu wollen. Die FPÖ verlangt eine Volksabstimmung über das Durchgriffsrecht, was die Regierung bereits im Vorfeld abgelehnt hatte. In weiterer Folge bereiten die Freiheitlichen ein Volksbegehren vor.

 
HC Strache - Asylchaos geht weiter - Nein zum Asyl-Durchgriffs...

Hier meine heutige Rede im Parlament zum Versagen der rot-schwarzen Bundesregierung und zum geplanten Asyl-Durchgriffsrecht:

Posted by HC Strache on Dienstag, 1. September 2015

Strache mahnte in der Debatte auch einen differenzierten Umgang mit dem Begriff „Flüchtling“ ein: Die im Sinne der Genfer Konvention verfolgten Menschen benötigen Schutz und auch Hilfe, so Strache, aber es „ist naiv, alle Personen, die jetzt zu uns kommen, pauschal als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention zu bezeichnen, noch dazu, wo wir laut allen rechtskräftigen Verfahren der letzten Jahre wissen, dass 60 oder über 70 Prozent der Antragsteller kein Recht auf Asyl erhalten haben.“

Die Freiheitlichen verlangen temporäre Grenzkontrollen, und zwar an allen Grenzen, die strikte Einhaltung des Dublin-Abkommens sowie Asylzentren und humanitäre Betreuungsstationen am jeweiligen Kontinent bzw. an den EU-Außengrenzen.

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Asyl
Kurztitel: 
Durchgriffsrecht: Ein Fass ohne Boden

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