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Etliche Salzburger Gemeinden bald vom „Asyl-Durchgriffsrecht“ betroffen?

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Flüchtlinge auf einem Schlepperboot Foto: blu-news.org/wikimedia (CC BY-SA 2.0)
Flüchtlinge auf einem Schlepperboot
Foto: blu-news.org/wikimedia (CC BY-SA 2.0)

In Salzburg dürften künftig einige Gemeinden vom Asyldurchgriffsrecht betroffen sein. Der Richtwert von 1,5 Prozent der Bevölkerung, der nach Belieben vom Bund noch oben korrigiert werden kann, wird in Salzburg von lediglich 11 von 119 Gemeinden eingehalten. Wie im September von SPÖ, ÖVP und Grünen per Verfassungsgesetz beschlossen, darf der Bund in den Gemeinden auf Bundesgrund oder Bundesgebäuden sowie solchen, die dem Bund vermietet werden, ohne Zustimmung der Gemeinde Asylquartiere errichten. Einzige Höchstgrenze sind 450 Personen pro Grundstück. Einspruch können die Gemeinden keinen erheben.

Quote kann beliebig erhöht werden

Die einzigen wohl eher nicht betroffenen Gemeinden in Salzburg werden die Gemeinden Thalgau, Wals-Siezenheim, Bad Gastein, St. Johann, St. Michael, Fusch, Zell am See, Mittersill, Unken und Wald sein, sie haben nämlich bereits Asylwerber in der Höhe des 1,5-%-Richtwertes aufgenommen. Dass sie keine Asylanten mehr vom Innenministerium aufgezwungen bekommen, kann gesetzlich allerdings nicht garantiert werden. Artikel 2 Absatz 2 des Durchgriffsrechts besagt nämlich folgendes:

Die Bundesregierung hat das Vorliegen des Bedarfs durch Verordnung festzustellen. Die Bundesregierung kann durch Verordnung einen höheren Gemeinderichtwert bestimmen, wenn die Zahl der unterzubringenden hilfs- und schutzbedürftigen Fremden die Zahl der im Bundesgebiet bereitzuhaltenden Plätze voraussichtlich übersteigt, sowie einen geringeren Gemeinderichtwert bestimmen, wenn die Zahl der unterzubringenden hilfs- und schutzbedürftigen Fremden die Zahl der im Bundesgebiet bereitzuhaltenden Plätze voraussichtlich unterschreitet; vor Erlassung einer solchen Verordnung hat der Bund den Ländern sowie dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bezirksrichtwert (Art. 3 Abs. 2 Z 2) entspricht dem Gemeinderichtwert.

Da nächstes Jahr mit noch einem größeren Andrang an Asylwerbern gerechnet wird, darf man gespannt sein, wie lange es dauert, bis die 1,5-%-Quote erhöht wird.

Bereiche 

Asyl
Kurztitel: 
Durchgriffsrecht: Etliche Gemeinden betroffen

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